Die bAV ist keine freiwillige „Dreingabe“, sondern ein essenzieller Teil des Arbeitsvertrags.
Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, aus ihrem Bruttogehalt eine Vorsorge für später aufzubauen – effizient und steuerlich gefördert. Für Arbeitgeber bedeutet das: Die bAV ist eine Möglichkeit, Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit zu stärken, indem sie langfristige Sicherheit bieten. Denn letztlich handelt es sich um Entlohnung, die auf die Zukunft ausgerichtet ist – ein finanzielles Polster für das Leben nach der Arbeitszeit.
Haftungsrisiken für Arbeitgeber
Was viele Unternehmer nicht wissen: Die bAV unterliegt arbeitsrechtlichen Regelungen, die Haftungsrisiken bergen können.
Unzureichende Information: Mitarbeiter müssen umfassend über ihre Ansprüche und Optionen informiert werden. Fehler oder Nachlässigkeit können zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Garantiepflicht: Arbeitgeber stehen in der Verantwortung, für die zugesagten Leistungen einzustehen – auch wenn der Versicherer nicht wie geplant leistet.
Warum kluge Vorsorge zählt
Eine gut umgesetzte bAV ist nicht nur eine Absicherung, sondern auch ein strategisches Instrument. Sie hilft, Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, bietet steuerliche Vorteile und schützt vor möglichen rechtlichen Stolperfallen.
Fazit: Die bAV ist mehr als eine Versicherung – sie ist ein rechtlicher Bestandteil der Entlohnung, ein Signal für Wertschätzung und ein unverzichtbarer Baustein einer modernen Unternehmensstrategie. Arbeitgeber, die das verstehen, investieren nicht nur in ihre Mitarbeiter, sondern auch in ihren langfristigen Erfolg.
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